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Nach Prüfung der besonderen theoretischen Kenntnisse und der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des gesamten Steuerrechts wurde Herrn Rechtsanwalt Armin Fütterer am 01.07.1999 die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht verliehen.

Von dem Erfahrungsschatz profitieren Sie insbesondere bei Vorwürfen, strafbare Delikte in Form von Wirtschafts-, Vermögens- oder Steuerdelikten begangen zu haben, nicht zuletzt aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der renommierten Steuerkanzlei Wirth und Kollegen aus Heilbronn.

Aber auch wenn Sie Opfer eines Vermögens- oder Wirtschaftsdeliktes geworden sind, ist Herr Rechtsanwalt Armin Fütterer für Sie der richtige Ansprechpartner.

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